Einladung nach Österreich
Eineeventuelle Einladung nach Österreich ist nicht so einfach.Besonders der letzte Punkt,glaube ich,ist ein Problem
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT BANGKOK
Erfordernisse zur Visaerteilung für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr
1) Besuchsreisen:
Dokumente, die vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin vorzulegen sind:
a) Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mit einem eingeklebten Passfoto neueren Datums
b) Gültiger Reisepass (Gültigkeit drei Monate länger als beantragter Sichtvermerk)
c) Einkommensnachweis
d) Sparbuch (Original)
e) Bestätigung der Bank über Richtigkeit der Angaben im Sparbuch (Original)
f) Eine in Österreich gültige Krankenversicherung (Deckungssumme mindestens
€ 30.000,-- ) für den Zeitraum des Aufenthaltes
g) Buchungsbestätigung für Hin- und Rückflug (Ticket nicht erforderlich)
Dokumente, die vom Einlader vorzulegen sind:
a) Verpflichtungserklärung (keine „Haftungserklärung“) gerichtlich oder notariell beglaubigt, im Original
b) Passkopie (nur die relevanten Seiten)
c) Einkommensnachweis der letzten 3 Monate (Lohnzettel bzw. bei Selbstständigen die letzte Bilanz oder eine Bestätigung des Steuerberaters über die monatlichen Entnahmen)
d) Kopie des Meldezettels; bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels
e) Kopie des Mietvertrages oder Grundbuchsauszug
Die Botschaft behält sich vor, in einzelnen Fällen zusätzliche Unterlagen nachzufordern. Eine Bearbeitung des Visum-Antrages kann erst nach vollständiger Vorlage aller von der Behörde geforderten Unterlagen erfolgen.
• WICHTIG: : Falsche oder unvollständige Angaben führen zur Ablehnung des Antrags.Es obliegt dem Antragsteller, durch entsprechende Nachweise den Aufenthaltszweck und die Rückkehrabsicht glaubhaft zu machen
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT BANGKOK
Erfordernisse zur Visaerteilung für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr
1) Besuchsreisen:
Dokumente, die vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin vorzulegen sind:
a) Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mit einem eingeklebten Passfoto neueren Datums
b) Gültiger Reisepass (Gültigkeit drei Monate länger als beantragter Sichtvermerk)
c) Einkommensnachweis
d) Sparbuch (Original)
e) Bestätigung der Bank über Richtigkeit der Angaben im Sparbuch (Original)
f) Eine in Österreich gültige Krankenversicherung (Deckungssumme mindestens
€ 30.000,-- ) für den Zeitraum des Aufenthaltes
g) Buchungsbestätigung für Hin- und Rückflug (Ticket nicht erforderlich)
Dokumente, die vom Einlader vorzulegen sind:
a) Verpflichtungserklärung (keine „Haftungserklärung“) gerichtlich oder notariell beglaubigt, im Original
b) Passkopie (nur die relevanten Seiten)
c) Einkommensnachweis der letzten 3 Monate (Lohnzettel bzw. bei Selbstständigen die letzte Bilanz oder eine Bestätigung des Steuerberaters über die monatlichen Entnahmen)
d) Kopie des Meldezettels; bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels
e) Kopie des Mietvertrages oder Grundbuchsauszug
Die Botschaft behält sich vor, in einzelnen Fällen zusätzliche Unterlagen nachzufordern. Eine Bearbeitung des Visum-Antrages kann erst nach vollständiger Vorlage aller von der Behörde geforderten Unterlagen erfolgen.
• WICHTIG: : Falsche oder unvollständige Angaben führen zur Ablehnung des Antrags.Es obliegt dem Antragsteller, durch entsprechende Nachweise den Aufenthaltszweck und die Rückkehrabsicht glaubhaft zu machen
domron - 14. Jul, 22:39